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Bekanntmachung 2.Mahd

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Der Wasser- und Bodenverband gibt bekannt, dass die Unterhaltung (Krautung und Grundräumung) an den Gewässern II. Ordnung sowie der Deiche, die in der Unterhaltungslast des Verbandes liegen, ab dem 15. Juli 2025 durchgeführt werden.

Wir weisen drauf hin, dass nach § 27 der Verbandssatzung der Grundstückseigentümer/Nutzer den Aushubboden und das Mähgut aus den Gewässern aufzunehmen, weiter zu bearbeiten bzw. zu verwerten hat.

Die beauftragten Firmen für die einzelnen Gemeinden/Städte können hier eingesehen werden.

Bekanntmachung 1.Mahd

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Ab dem 19.05.2025 findet die 1. Mahd der Hauptvorfluter an den Gewässern II. Ordnung, die in der Unterhaltungslast des Verbandes liegen statt.

Wir weisen drauf hin, dass nach § 27 der Verbandssatzung der Grundstückseigentümer/Nutzer den Aushubboden und das Mähgut aus den Gewässern aufzunehmen, weiter zu bearbeiten bzw. zu verwerten hat.

Weitere Informationen finden Sie hier.