Bekanntmachung 1.Mahd
von Jörg Ruda (Kommentare: 0)
Ab dem 19.05.2025 findet die 1. Mahd der Hauptvorfluter an den Gewässern II. Ordnung, die in der Unterhaltungslast des Verbandes liegen statt.
Wir weisen drauf hin, dass nach § 27 der Verbandssatzung der Grundstückseigentümer/Nutzer den Aushubboden und das Mähgut aus den Gewässern aufzunehmen, weiter zu bearbeiten bzw. zu verwerten hat.
Weitere Informationen finden Sie hier.