Bekanntmachung 1.Mahd

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Ab dem 19.05.2025 findet die 1. Mahd der Hauptvorfluter an den Gewässern II. Ordnung, die in der Unterhaltungslast des Verbandes liegen statt.

Wir weisen drauf hin, dass nach § 27 der Verbandssatzung der Grundstückseigentümer/Nutzer den Aushubboden und das Mähgut aus den Gewässern aufzunehmen, weiter zu bearbeiten bzw. zu verwerten hat.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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