Satzung
des Wasser- und Bodenverbandes
"Ryck-Ziese"

Präambel
Die Lesefassung beinhaltet die Satzung vom 12.06.2015
- die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 19.04.2016
- die 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 25.04.2017
- die 3. Satzung zur Änderung der Satzung vom 30.04.2019
- die 4. Satzung zur Änderung der Satzung vom 01.10.2020
- die 5. Satzung zur Änderung der Satzung vom 07.07.2021
     
§ 1
Name, Sitz, Verbandsgebiet
§ 2
Zweck, Rechtsform, Siegel
I. Abschnitt
Aufgaben, Mitgliedschaft, Unternehmen
§ 3
Aufgaben
§ 4
Mitglieder
(1)Mitglieder des Verbandes sind:
1.   die Eigentümer von Grundstücken, wenn sie den Nachweis erbracht haben, dass ihre Grundstücke nicht der Grundsteuerpflicht unterliegen
2.die Gemeinden für alle übrigen Flächen.
Die Mitgliedschaft nach Satz 1 Nr.1 beginnt mit der Aufnahme in das Verzeichnis der Mitglieder. Der Nachweis entfällt, wenn die Eigentümer bereits am 31.12.2008 im Verzeichnis der Mitglieder erfasst waren.
(2)Die Mitglieder sind in ein Verzeichnis eingetragen, welches vom Verband aufgestellt und auf dem Laufenden gehalten wird.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder, wenn diese einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen und den Nachweis erbringen, dass ihre zu veranlagenden Grundstücke nicht der Grundsteuer unterliegen. Anträge die bis zum 30.09. des laufenden Geschäftsjahres beim Verband eingehen, können entsprechend §24 Abs. 1 der Satzung zur wirksamen Veranlagung im Folgejahr führen. Bis dahin sind die Beiträge an die jeweilige Gemeinde zu entrichten. Mit Aufnahme eines neuen Mitgliedes in das Verzeichnis der Mitglieder hat dieses ein Stimmrecht in der Verbandsversammlung entsprechend §9 der Satzung.
(3)Die Verbandsversammlung entscheidet über die Mitgliedschaft des Verbandes in Verbänden und Organisationen.
§ 5
Unternehmen, Plan
§ 6
Verbandsschau
II. Abschnitt
Verfassung
§ 7
Organe
§ 8
Aufgaben der Verbandsversammlung
§ 9
Sitzungen der Verbandsversammlung
§ 10
Zusammensetzung des Vorstandes
§ 11
Wahl und Abberufung des Vorstandes
§ 12
Amtszeit des Vorstandes
§ 13
Geschäfte und Aufgaben des Vorstandes
§ 14
Sitzungen des Vorstandes
§ 15
Beschließen im Vorstand
§ 16
Geschäftsführer, Dienstkräfte
§ 17
Gesetzliche Vertretung des Verbandes
§ 18
Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, Reisekostenvergütung
III. Abschnitt
Haushaltsführung, Beiträge
§ 19
Haushaltsführung, Haushaltsplan
§ 20
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
§ 21
Rechnungslegung, Prüfung, Entlastung
§ 22
Beiträge
§ 23
Beitragsverhältnis
§ 24
Ermittlung des Beitragsverhältnisses
§ 25
Beitragsbuch, Hebung, Rechtsmittel
§ 26
Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge
IV. Abschnitt
Duldungspflichten
§ 27
Duldungspflichten
§ 28
Benutzung von Grundstücken für das Unternehmen
§ 29
Anlagen, die das Verbandsunternehmen berühren
V. Abschnitt
Bekanntmachungen, Aufsicht
§ 30
Bekanntmachungen
§ 31
Aufsicht
§ 32
Zustimmung zu Geschäften
§ 33
Verschwiegenheitspflicht
§ 34
Sprachformen
§ 35
Inkrafttreten


Groß Kiesow, den 12.06.2015

Berster
Verbandsvorsteher


-Siegel-
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Lesefassung Satzung 2021
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