Satzung
des Wasser- und Bodenverbandes
"Ryck-Ziese"

Präambel
Die Lesefassung beinhaltet die Satzung vom 12.06.2015
- die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 19.04.2016
- die 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 25.04.2017
- die 3. Satzung zur Änderung der Satzung vom 30.04.2019
- die 4. Satzung zur Änderung der Satzung vom 01.10.2020
- die 5. Satzung zur Änderung der Satzung vom 07.07.2021
     
§ 1
Name, Sitz, Verbandsgebiet
§ 2
Zweck, Rechtsform, Siegel
I. Abschnitt
Aufgaben, Mitgliedschaft, Unternehmen
§ 3
Aufgaben
§ 4
Mitglieder
§ 5
Unternehmen, Plan
§ 6
Verbandsschau
II. Abschnitt
Verfassung
§ 7
Organe
§ 8
Aufgaben der Verbandsversammlung
§ 9
Sitzungen der Verbandsversammlung
§ 10
Zusammensetzung des Vorstandes
§ 11
Wahl und Abberufung des Vorstandes
§ 12
Amtszeit des Vorstandes
§ 13
Geschäfte und Aufgaben des Vorstandes
§ 14
Sitzungen des Vorstandes
§ 15
Beschließen im Vorstand
(1)Der Vorstand bildet seinen Willen nach der Mehrheit der Stimmen seiner anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
(2)Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag.
(3)Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend und alle ordnungsgemäß geladen sind.
(4)Ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen ist er beschlussfähig, wenn er zum zweiten Male wegen desselben Gegenstandes geladen worden ist und in der Ladung darauf hingewiesen wurde.
(5)Auf schriftlichem Wege erzielte Beschlüsse sind gültig, wenn sie einstimmig von allen Vorstandsmitgliedern gefasst sind.
(6)Die Beschlüsse sind in einem Protokoll festzuhalten, welches vom Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.
§ 16
Geschäftsführer, Dienstkräfte
§ 17
Gesetzliche Vertretung des Verbandes
§ 18
Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, Reisekostenvergütung
III. Abschnitt
Haushaltsführung, Beiträge
§ 19
Haushaltsführung, Haushaltsplan
§ 20
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
§ 21
Rechnungslegung, Prüfung, Entlastung
§ 22
Beiträge
§ 23
Beitragsverhältnis
§ 24
Ermittlung des Beitragsverhältnisses
§ 25
Beitragsbuch, Hebung, Rechtsmittel
§ 26
Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge
IV. Abschnitt
Duldungspflichten
§ 27
Duldungspflichten
§ 28
Benutzung von Grundstücken für das Unternehmen
§ 29
Anlagen, die das Verbandsunternehmen berühren
V. Abschnitt
Bekanntmachungen, Aufsicht
§ 30
Bekanntmachungen
§ 31
Aufsicht
§ 32
Zustimmung zu Geschäften
§ 33
Verschwiegenheitspflicht
§ 34
Sprachformen
§ 35
Inkrafttreten


Groß Kiesow, den 12.06.2015

Berster
Verbandsvorsteher


-Siegel-
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Lesefassung Satzung 2021
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