§ 1 Name, Sitz, Verbandsgebiet | ||||
(1) | Der Verband führt den Namen: Wasser- und Bodenverband "Ryck-Ziese." | |||
(2) | Das Verbandsgebiet umfasst das Einzugsgebiet des "Ryck", der "Westlichen Ziese", der "Östlichen Ziese" bis Groß Ernsthof, sowie des "Lodmannshäger Mühlgraben/Prägelbachs". Zum Verbandsgebiet gehören auch die Einzugsgebiete der Küstenzuflüsse vom Deviner See bis hin zum Einlaufkanal bei Spandowerhagen. Dieses Gebiet wird entsprechend den LAWA-Richtlinien mit folgenden Gebietskennzahlen beschrieben: Küstengebiete 965575-9657958 (zwischen Wasserscheide südwestlich Deviner See bis zum Einlaufkanal 9657958) mit Ryck 9656; Ziese 9658 bis Brücke 140 m unterhalb Graben aus Rubenow 965817; Mühlgraben 96582. Maßgeblich für das Verbandsgebiet sind gemäß § 1a Absatz 1 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden vom 4.August 1992 (GVOBl M-V S. 458), das zuletzt durch Gesetz vom 26.November 2015 (GVOBl. M-V S. 474) geändert worden ist, die Gewässereinzugsgebiete, die das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie jeweils zum Stichtag am 1.Juni für das Folgejahr im Umweltkartenportal (https://www.umweltkarten.mv-regierung.de) öffentlich zugänglich ausweist. Die zum Verbandsgebiet zählenden Gemeinden und Gemeindegebietsteile sind im § 6 "Verbandsschau" Absatz 2 unter den Schaubezirken benannt. | |||
(3) | Der Verband hat seinen Sitz in der Hansestadt Greifswald. | |||
§ 2 Zweck, Rechtsform, Siegel | ||||
I. Abschnitt Aufgaben, Mitgliedschaft, Unternehmen | ||||
§ 3 Aufgaben | ||||
§ 4 Mitglieder | ||||
§ 5 Unternehmen, Plan | ||||
§ 6 Verbandsschau | ||||
II. Abschnitt Verfassung | ||||
§ 7 Organe | ||||
§ 8 Aufgaben der Verbandsversammlung | ||||
§ 9 Sitzungen der Verbandsversammlung | ||||
§ 10 Zusammensetzung des Vorstandes | ||||
§ 11 Wahl und Abberufung des Vorstandes | ||||
§ 12 Amtszeit des Vorstandes | ||||
§ 13 Geschäfte und Aufgaben des Vorstandes | ||||
§ 14 Sitzungen des Vorstandes | ||||
§ 15 Beschließen im Vorstand | ||||
§ 16 Geschäftsführer, Dienstkräfte | ||||
§ 17 Gesetzliche Vertretung des Verbandes | ||||
§ 18 Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, Reisekostenvergütung | ||||
III. Abschnitt Haushaltsführung, Beiträge | ||||
§ 19 Haushaltsführung, Haushaltsplan | ||||
§ 20 Über- und außerplanmäßige Ausgaben | ||||
§ 21 Rechnungslegung, Prüfung, Entlastung | ||||
§ 22 Beiträge | ||||
§ 23 Beitragsverhältnis | ||||
§ 24 Ermittlung des Beitragsverhältnisses | ||||
§ 25 Beitragsbuch, Hebung, Rechtsmittel | ||||
§ 26 Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge | ||||
IV. Abschnitt Duldungspflichten | ||||
§ 27 Duldungspflichten | ||||
§ 28 Benutzung von Grundstücken für das Unternehmen | ||||
§ 29 Anlagen, die das Verbandsunternehmen berühren | ||||
V. Abschnitt Bekanntmachungen, Aufsicht | ||||
§ 30 Bekanntmachungen | ||||
§ 31 Aufsicht | ||||
§ 32 Zustimmung zu Geschäften | ||||
§ 33 Verschwiegenheitspflicht | ||||
§ 34 Sprachformen | ||||
§ 35 Inkrafttreten |
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