Satzung
des Wasser- und Bodenverbandes
"Ryck-Ziese"

Präambel
Die Lesefassung beinhaltet die Satzung vom 12.06.2015
- die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 19.04.2016
- die 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 25.04.2017
- die 3. Satzung zur Änderung der Satzung vom 30.04.2019
- die 4. Satzung zur Änderung der Satzung vom 01.10.2020
- die 5. Satzung zur Änderung der Satzung vom 07.07.2021
     
§ 1
Name, Sitz, Verbandsgebiet
§ 2
Zweck, Rechtsform, Siegel
I. Abschnitt
Aufgaben, Mitgliedschaft, Unternehmen
§ 3
Aufgaben
§ 4
Mitglieder
§ 5
Unternehmen, Plan
§ 6
Verbandsschau
II. Abschnitt
Verfassung
§ 7
Organe
§ 8
Aufgaben der Verbandsversammlung
§ 9
Sitzungen der Verbandsversammlung
(1)Der Verbandsvorsteher lädt die Verbandsmitglieder und den Vorstand mit mindestens vierwöchiger Frist zu den Sitzungen und übergibt die Tagesordnung einschließlich der Beschlussvorlagen. Der Verbandsvorsteher lädt die Aufsichtsbehörde zu wichtigen Sitzungen ein. Alle für die Verbandsversammlung notwendigen Schriftstücke gelten auch als zugestellt, wenn in der Einladung darauf hingewiesen wurde, dass die Mitglieder diese im Internet auf der Homepage des Verbandes unter "www.wbv-ryck-ziese.de" zur Verfügung stehen.
(2)Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind nicht öffentlich.
(3)Im Jahr ist mindestens eine Sitzung zu halten.
(4)Der Verbandsvorsteher leitet die Versammlung.
(5)Die Stimmenanzahl der Mitglieder entspricht dem Beitragsverhältnis. Die Mitglieder erhalten je angefangene einhundert Beitragseinheiten eine Stimme.
(6)Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Stimmen vertreten und alle rechtzeitig geladen sind. Ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen ist sie beschlussfähig, wenn bei der Ladung mitgeteilt worden ist, dass ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlossen werden wird. Ohne Rücksicht auf Form und Frist der Ladung ist sie beschlussfähig, wenn alle Verbandsmitglieder zustimmen.
(7)Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Zur Änderung der Aufgaben in der Satzung und zum Beschluss einer Neufassung oder Änderung der Satzung bedarf es einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Stimmen.
(8)Über die Sitzung ist ein Protokoll zu fertigen. Die Beschlüsse sind in das Beschlussbuch einzutragen. Das Protokoll und jede Eintragung in das Beschlussbuch ist vom Vorsteher und einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben. Das Protokoll der Verbandsversammlung wird innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach der Verbandsversammlung ins Internet gestellt. Zur ordnungsgemäßen Ausfertigung des Protokolls wird der Ablauf der Verbandsversammlung vom Protokollführer mit geeigneten Datenträgern aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen sind nach Bestätigung des Protokolls der Verbandsversammlung umgehend zu löschen. Darüber ist eine vom Geschäftsführer zu unterzeichnende Protokollnotiz zu fertigen.
§ 10
Zusammensetzung des Vorstandes
§ 11
Wahl und Abberufung des Vorstandes
§ 12
Amtszeit des Vorstandes
§ 13
Geschäfte und Aufgaben des Vorstandes
§ 14
Sitzungen des Vorstandes
§ 15
Beschließen im Vorstand
§ 16
Geschäftsführer, Dienstkräfte
§ 17
Gesetzliche Vertretung des Verbandes
§ 18
Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, Reisekostenvergütung
III. Abschnitt
Haushaltsführung, Beiträge
§ 19
Haushaltsführung, Haushaltsplan
§ 20
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
§ 21
Rechnungslegung, Prüfung, Entlastung
§ 22
Beiträge
§ 23
Beitragsverhältnis
§ 24
Ermittlung des Beitragsverhältnisses
§ 25
Beitragsbuch, Hebung, Rechtsmittel
§ 26
Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge
IV. Abschnitt
Duldungspflichten
§ 27
Duldungspflichten
§ 28
Benutzung von Grundstücken für das Unternehmen
§ 29
Anlagen, die das Verbandsunternehmen berühren
V. Abschnitt
Bekanntmachungen, Aufsicht
§ 30
Bekanntmachungen
§ 31
Aufsicht
§ 32
Zustimmung zu Geschäften
§ 33
Verschwiegenheitspflicht
§ 34
Sprachformen
§ 35
Inkrafttreten


Groß Kiesow, den 12.06.2015

Berster
Verbandsvorsteher


-Siegel-
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Lesefassung Satzung 2021
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