§ 1 Name, Sitz, Verbandsgebiet | |||||||||||||||||||||
§ 2 Zweck, Rechtsform, Siegel | |||||||||||||||||||||
I. Abschnitt Aufgaben, Mitgliedschaft, Unternehmen | |||||||||||||||||||||
§ 3 Aufgaben | |||||||||||||||||||||
§ 4 Mitglieder | |||||||||||||||||||||
§ 5 Unternehmen, Plan | |||||||||||||||||||||
§ 6 Verbandsschau | |||||||||||||||||||||
(1) | Zur Feststellung des Zustands der von dem Verband zu betreuenden Gewässer und Anlagen im Rahmen der Aufgaben des Verbandes führen Schaubeauftragte als Schauführer des Verbandes jährlich eine Verbandsschau durch. | ||||||||||||||||||||
(2) | Das Verbandsgebiet ist in 7 Schaubezirke eingeteilt. Durch Änderungen der kommunalen Verwaltungsstrukturen wird die Zusammensetzung der Schaubezirke nicht berührt. | ||||||||||||||||||||
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(3) | Die Verbandsversammlung wählt für jeden Schaubezirk einen Schaubeauftragten. Seine Amtszeit entspricht der des Vorstandes. Das Vorschlagsrecht für den Schaubeauftragten haben die Gemeinden des jeweiligen Schaubezirkes. | ||||||||||||||||||||
(4) | Der Vorstand lädt die Schaubeauftragten und die zuständigen Behörden und teilt ihnen Ort und Zeit der Schau mit.Die Schau ist öffentlich. Der Schauplan ist gemäß § 30 Absatz 2 der Satzung bekannt zu machen. | ||||||||||||||||||||
(5) | Bei Verhinderung des Schaubeauftragten übernimmt die Geschäftsführung des Verbandes die Schauführung. | ||||||||||||||||||||
(6) | Über den Verlauf und das Ergebnis der Verbandsschau ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese ist vom Schauführer zu unterzeichnen. Die Niederschrift der jeweiligen Verbandsschau wird mit einer Frist von 4 Wochen nach der Verbandsschau auf der Homepage des Verbandes unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachung-Protokolle“ bereitgestellt. | ||||||||||||||||||||
(7) | Der Vorstand veranlasst die Beseitigung festgestellter Mängel. | ||||||||||||||||||||
II. Abschnitt Verfassung | |||||||||||||||||||||
§ 7 Organe | |||||||||||||||||||||
§ 8 Aufgaben der Verbandsversammlung | |||||||||||||||||||||
§ 9 Sitzungen der Verbandsversammlung | |||||||||||||||||||||
§ 10 Zusammensetzung des Vorstandes | |||||||||||||||||||||
§ 11 Wahl und Abberufung des Vorstandes | |||||||||||||||||||||
§ 12 Amtszeit des Vorstandes | |||||||||||||||||||||
§ 13 Geschäfte und Aufgaben des Vorstandes | |||||||||||||||||||||
§ 14 Sitzungen des Vorstandes | |||||||||||||||||||||
§ 15 Beschließen im Vorstand | |||||||||||||||||||||
§ 16 Geschäftsführer, Dienstkräfte | |||||||||||||||||||||
§ 17 Gesetzliche Vertretung des Verbandes | |||||||||||||||||||||
§ 18 Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, Reisekostenvergütung | |||||||||||||||||||||
III. Abschnitt Haushaltsführung, Beiträge | |||||||||||||||||||||
§ 19 Haushaltsführung, Haushaltsplan | |||||||||||||||||||||
§ 20 Über- und außerplanmäßige Ausgaben | |||||||||||||||||||||
§ 21 Rechnungslegung, Prüfung, Entlastung | |||||||||||||||||||||
§ 22 Beiträge | |||||||||||||||||||||
§ 23 Beitragsverhältnis | |||||||||||||||||||||
§ 24 Ermittlung des Beitragsverhältnisses | |||||||||||||||||||||
§ 25 Beitragsbuch, Hebung, Rechtsmittel | |||||||||||||||||||||
§ 26 Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge | |||||||||||||||||||||
IV. Abschnitt Duldungspflichten | |||||||||||||||||||||
§ 27 Duldungspflichten | |||||||||||||||||||||
§ 28 Benutzung von Grundstücken für das Unternehmen | |||||||||||||||||||||
§ 29 Anlagen, die das Verbandsunternehmen berühren | |||||||||||||||||||||
V. Abschnitt Bekanntmachungen, Aufsicht | |||||||||||||||||||||
§ 30 Bekanntmachungen | |||||||||||||||||||||
§ 31 Aufsicht | |||||||||||||||||||||
§ 32 Zustimmung zu Geschäften | |||||||||||||||||||||
§ 33 Verschwiegenheitspflicht | |||||||||||||||||||||
§ 34 Sprachformen | |||||||||||||||||||||
§ 35 Inkrafttreten |
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