§ 1 Name, Sitz, Verbandsgebiet | ||||
§ 2 Zweck, Rechtsform, Siegel | ||||
I. Abschnitt Aufgaben, Mitgliedschaft, Unternehmen | ||||
§ 3 Aufgaben | ||||
§ 4 Mitglieder | ||||
§ 5 Unternehmen, Plan | ||||
(1) | Zur Durchführung der Gewässerunterhaltung, zur Unterhaltung der Schöpfwerke als spezielle Form der Gewässerunterhaltung und zur Unterhaltung der Deiche hat der Verband die notwendigen Arbeiten vorzunehmen. Dieses Unternehmen ergibt sich aus dem Anlagenverzeichnis, welches zum Beginn des Haushaltsjahres aufgestellt und mit den ergänzenden Plänen der Aufsichtsbehörde vorgelegt wird. Eine Neuaufnahme von schon vorhandenen Gewässern ist nur möglich, wenn diese bis zum 30.09. des Vorjahres angezeigt war. Über die Neuaufnahme entscheidet eine vom Vorstand gebildete Kommission vor Ort. Diese besteht aus 3 Vorstandsmitgliedern, dem Geschäftsführer und dem Verbandstechniker. Das bevorteilte Mitglied wird zum Termin geladen. Die Entscheidung der Kommission wird dem Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegt. | |||
(2) | Zur Planung und Durchführung des Ausbaus hat der Verband die notwendigen Arbeiten zur Herstellung, bzw. wesentlichen - insbesondere naturnahen - Umgestaltung der Gewässer und Anlagen vorzunehmen. | |||
§ 6 Verbandsschau | ||||
II. Abschnitt Verfassung | ||||
§ 7 Organe | ||||
§ 8 Aufgaben der Verbandsversammlung | ||||
§ 9 Sitzungen der Verbandsversammlung | ||||
§ 10 Zusammensetzung des Vorstandes | ||||
§ 11 Wahl und Abberufung des Vorstandes | ||||
§ 12 Amtszeit des Vorstandes | ||||
§ 13 Geschäfte und Aufgaben des Vorstandes | ||||
§ 14 Sitzungen des Vorstandes | ||||
§ 15 Beschließen im Vorstand | ||||
§ 16 Geschäftsführer, Dienstkräfte | ||||
§ 17 Gesetzliche Vertretung des Verbandes | ||||
§ 18 Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, Reisekostenvergütung | ||||
III. Abschnitt Haushaltsführung, Beiträge | ||||
§ 19 Haushaltsführung, Haushaltsplan | ||||
§ 20 Über- und außerplanmäßige Ausgaben | ||||
§ 21 Rechnungslegung, Prüfung, Entlastung | ||||
§ 22 Beiträge | ||||
§ 23 Beitragsverhältnis | ||||
§ 24 Ermittlung des Beitragsverhältnisses | ||||
§ 25 Beitragsbuch, Hebung, Rechtsmittel | ||||
§ 26 Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge | ||||
IV. Abschnitt Duldungspflichten | ||||
§ 27 Duldungspflichten | ||||
§ 28 Benutzung von Grundstücken für das Unternehmen | ||||
§ 29 Anlagen, die das Verbandsunternehmen berühren | ||||
V. Abschnitt Bekanntmachungen, Aufsicht | ||||
§ 30 Bekanntmachungen | ||||
§ 31 Aufsicht | ||||
§ 32 Zustimmung zu Geschäften | ||||
§ 33 Verschwiegenheitspflicht | ||||
§ 34 Sprachformen | ||||
§ 35 Inkrafttreten |
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