Satzung
des Wasser- und Bodenverbandes
"Ryck-Ziese"

Präambel
Die Lesefassung beinhaltet die Satzung vom 12.06.2015
- die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 19.04.2016
- die 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 25.04.2017
- die 3. Satzung zur Änderung der Satzung vom 30.04.2019
- die 4. Satzung zur Änderung der Satzung vom 01.10.2020
- die 5. Satzung zur Änderung der Satzung vom 07.07.2021
     
§ 1
Name, Sitz, Verbandsgebiet
§ 2
Zweck, Rechtsform, Siegel
I. Abschnitt
Aufgaben, Mitgliedschaft, Unternehmen
§ 3
Aufgaben
§ 4
Mitglieder
§ 5
Unternehmen, Plan
§ 6
Verbandsschau
II. Abschnitt
Verfassung
§ 7
Organe
§ 8
Aufgaben der Verbandsversammlung
§ 9
Sitzungen der Verbandsversammlung
§ 10
Zusammensetzung des Vorstandes
§ 11
Wahl und Abberufung des Vorstandes
§ 12
Amtszeit des Vorstandes
§ 13
Geschäfte und Aufgaben des Vorstandes
§ 14
Sitzungen des Vorstandes
§ 15
Beschließen im Vorstand
§ 16
Geschäftsführer, Dienstkräfte
§ 17
Gesetzliche Vertretung des Verbandes
§ 18
Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, Reisekostenvergütung
III. Abschnitt
Haushaltsführung, Beiträge
§ 19
Haushaltsführung, Haushaltsplan
§ 20
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
§ 21
Rechnungslegung, Prüfung, Entlastung
§ 22
Beiträge
§ 23
Beitragsverhältnis
§ 24
Ermittlung des Beitragsverhältnisses
(1)Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, dem Verband alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben zu machen und den Verband bei notwendigen Feststellungen zu unterstützen. Veränderungen sind jährlich bis zum 30.06. des laufenden Geschäftsjahres dem Verband mitzuteilen, damit sie im Folgejahr bei der Veranlagung wirksam werden.
(2)Sofern die Mitglieder keine Angaben zum Stichtag abgeben, werden die ALKIS-Daten des LAIV (Landesamt für Innere Verwaltung M-V) mit Stand vom 30.06. des laufenden Jahres für die Veranlagung des Folgejahres zu Grunde gelegt.
(3)Für die Ermittlung des Beitragsverhältnisses, insbesondere der Beitragseinheiten sowie der Vor- und Nachteile, gelten die Veranlagungsregeln gemäß der Anlage zu § 24 Absatz 3 der Satzung.
§ 25
Beitragsbuch, Hebung, Rechtsmittel
§ 26
Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge
IV. Abschnitt
Duldungspflichten
§ 27
Duldungspflichten
§ 28
Benutzung von Grundstücken für das Unternehmen
§ 29
Anlagen, die das Verbandsunternehmen berühren
V. Abschnitt
Bekanntmachungen, Aufsicht
§ 30
Bekanntmachungen
§ 31
Aufsicht
§ 32
Zustimmung zu Geschäften
§ 33
Verschwiegenheitspflicht
§ 34
Sprachformen
§ 35
Inkrafttreten


Groß Kiesow, den 12.06.2015

Berster
Verbandsvorsteher


-Siegel-
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Lesefassung Satzung 2021
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