§ 1 Name, Sitz, Verbandsgebiet | ||||
§ 2 Zweck, Rechtsform, Siegel | ||||
I. Abschnitt Aufgaben, Mitgliedschaft, Unternehmen | ||||
§ 3 Aufgaben | ||||
§ 4 Mitglieder | ||||
§ 5 Unternehmen, Plan | ||||
§ 6 Verbandsschau | ||||
II. Abschnitt Verfassung | ||||
§ 7 Organe | ||||
§ 8 Aufgaben der Verbandsversammlung | ||||
§ 9 Sitzungen der Verbandsversammlung | ||||
§ 10 Zusammensetzung des Vorstandes | ||||
§ 11 Wahl und Abberufung des Vorstandes | ||||
§ 12 Amtszeit des Vorstandes | ||||
§ 13 Geschäfte und Aufgaben des Vorstandes | ||||
§ 14 Sitzungen des Vorstandes | ||||
§ 15 Beschließen im Vorstand | ||||
§ 16 Geschäftsführer, Dienstkräfte | ||||
§ 17 Gesetzliche Vertretung des Verbandes | ||||
§ 18 Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, Reisekostenvergütung | ||||
III. Abschnitt Haushaltsführung, Beiträge | ||||
§ 19 Haushaltsführung, Haushaltsplan | ||||
(1) | Die Haushaltsführung richtet sich nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern (Wasserverbandshaushaltsordnung- WHVO M-V) und nach den auf der Grundlage dieser Verordnung erlassenen Anweisungen und Pläne. | |||
(2) | Der Vorstand stellt für jedes Haushaltsjahr den Haushaltsplan so rechtzeitig auf, dass die Verbandsversammlung den Haushaltsplan zu Beginn des Rechnungsjahres festsetzen kann. | |||
(3) | Der Haushaltsplan enthält alle Einnahmen und Ausgaben des Verbandes im Rechnungsjahr. Er ist die Grundlage für die Verwaltung aller Einnahmen und Ausgaben. | |||
(4) | Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. | |||
(5) | Sämtliche Einnahmen des Verbandes dürfen, soweit sie keine andere Zweckbestimmung haben, nur verwandt werden, um die Ausgaben zu bestreiten und die Verbindlichkeiten abzudecken. | |||
§ 20 Über- und außerplanmäßige Ausgaben | ||||
§ 21 Rechnungslegung, Prüfung, Entlastung | ||||
§ 22 Beiträge | ||||
§ 23 Beitragsverhältnis | ||||
§ 24 Ermittlung des Beitragsverhältnisses | ||||
§ 25 Beitragsbuch, Hebung, Rechtsmittel | ||||
§ 26 Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge | ||||
IV. Abschnitt Duldungspflichten | ||||
§ 27 Duldungspflichten | ||||
§ 28 Benutzung von Grundstücken für das Unternehmen | ||||
§ 29 Anlagen, die das Verbandsunternehmen berühren | ||||
V. Abschnitt Bekanntmachungen, Aufsicht | ||||
§ 30 Bekanntmachungen | ||||
§ 31 Aufsicht | ||||
§ 32 Zustimmung zu Geschäften | ||||
§ 33 Verschwiegenheitspflicht | ||||
§ 34 Sprachformen | ||||
§ 35 Inkrafttreten |
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