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§ 1 Name, Sitz, Verbandsgebiet | |
§ 2 Zweck, Rechtsform, Siegel | |
I. Abschnitt Aufgaben, Mitgliedschaft, Unternehmen | |
§ 3 Aufgaben | |
§ 4 Mitglieder | |
§ 5 Unternehmen, Plan | |
§ 6 Verbandsschau | |
II. Abschnitt Verfassung | |
§ 7 Organe | |
§ 8 Aufgaben der Verbandsversammlung | |
§ 9 Sitzungen der Verbandsversammlung | |
§ 10 Zusammensetzung des Vorstandes | |
§ 11 Wahl und Abberufung des Vorstandes | |
§ 12 Amtszeit des Vorstandes | |
§ 13 Geschäfte und Aufgaben des Vorstandes | |
§ 14 Sitzungen des Vorstandes | |
§ 15 Beschließen im Vorstand | |
(1) | Der Vorstand bildet seinen Willen nach der Mehrheit der Stimmen seiner anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. |
(2) | Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag. |
(3) | Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend und alle ordnungsgemäß geladen sind. |
(4) | Ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen ist er beschlussfähig, wenn er zum zweiten Male wegen desselben Gegenstandes geladen worden ist und in der Ladung darauf hingewiesen wurde. |
(5) | Auf schriftlichem Wege erzielte Beschlüsse sind gültig, wenn sie einstimmig von allen Vorstandsmitgliedern gefasst sind. |
(6) | Die Beschlüsse sind in einem Protokoll festzuhalten, welches vom Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. |
§ 16 Geschäftsführer, Dienstkräfte | |
§ 17 Gesetzliche Vertretung des Verbandes | |
§ 18 Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, Reisekostenvergütung | |
III. Abschnitt Haushaltsführung, Beiträge | |
§ 19 Haushaltsführung, Haushaltsplan | |
§ 20 Über- und außerplanmäßige Ausgaben | |
§ 21 Rechnungslegung, Prüfung, Entlastung | |
§ 22 Beiträge | |
§ 23 Beitragsverhältnis | |
§ 24 Ermittlung des Beitragsverhältnisses | |
§ 25 Beitragsbuch, Hebung, Rechtsmittel | |
§ 26 Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge | |
IV. Abschnitt Duldungspflichten | |
§ 27 Duldungspflichten | |
§ 28 Benutzung von Grundstücken für das Unternehmen | |
§ 29 Anlagen, die das Verbandsunternehmen berühren | |
V. Abschnitt Bekanntmachungen, Aufsicht | |
§ 30 Bekanntmachungen | |
§ 31 Aufsicht | |
§ 32 Zustimmung zu Geschäften | |
§ 33 Verschwiegenheitspflicht | |
§ 34 Sprachformen | |
§ 35 Inkrafttreten | |