Satzung
des Wasser- und Bodenverbandes
"Ryck-Ziese"

Präambel
Die Lesefassung beinhaltet die Satzung vom 12.06.2015
- die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 19.04.2016
- die 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 25.04.2017
- die 3. Satzung zur Änderung der Satzung vom 30.04.2019
- die 4. Satzung zur Änderung der Satzung vom 01.10.2020
- die 5. Satzung zur Änderung der Satzung vom 07.07.2021
     
§ 1
Name, Sitz, Verbandsgebiet
(1)Der Verband führt den Namen: Wasser- und Bodenverband "Ryck-Ziese."
(2) Das Verbandsgebiet umfasst das Einzugsgebiet des "Ryck", der "Westlichen Ziese", der "Östlichen Ziese" bis Groß Ernsthof, sowie des "Lodmannshäger Mühlgraben/Prägelbachs".
Zum Verbandsgebiet gehören auch die Einzugsgebiete der Küstenzuflüsse vom Deviner See bis hin zum Einlaufkanal bei Spandowerhagen. Dieses Gebiet wird entsprechend den LAWA-Richtlinien mit folgenden Gebietskennzahlen beschrieben: Küstengebiete 965575-9657958 (zwischen Wasserscheide südwestlich Deviner See bis zum Einlaufkanal 9657958) mit Ryck 9656; Ziese 9658 bis Brücke 140 m unterhalb Graben aus Rubenow 965817; Mühlgraben 96582.
Maßgeblich für das Verbandsgebiet sind gemäß § 1a Absatz 1 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden vom 4.August 1992 (GVOBl M-V S. 458), das zuletzt durch Gesetz vom 26.November 2015 (GVOBl. M-V S. 474) geändert worden ist, die Gewässereinzugsgebiete, die das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie jeweils zum Stichtag am 1.Juni für das Folgejahr im Umweltkartenportal (https://www.umweltkarten.mv-regierung.de) öffentlich zugänglich ausweist.
Die zum Verbandsgebiet zählenden Gemeinden und Gemeindegebietsteile sind im § 6 "Verbandsschau" Absatz 2 unter den Schaubezirken benannt.
(3)Der Verband hat seinen Sitz in der Hansestadt Greifswald.
§ 2
Zweck, Rechtsform, Siegel
I. Abschnitt
Aufgaben, Mitgliedschaft, Unternehmen
§ 3
Aufgaben
§ 4
Mitglieder
§ 5
Unternehmen, Plan
§ 6
Verbandsschau
II. Abschnitt
Verfassung
§ 7
Organe
§ 8
Aufgaben der Verbandsversammlung
§ 9
Sitzungen der Verbandsversammlung
§ 10
Zusammensetzung des Vorstandes
§ 11
Wahl und Abberufung des Vorstandes
§ 12
Amtszeit des Vorstandes
§ 13
Geschäfte und Aufgaben des Vorstandes
§ 14
Sitzungen des Vorstandes
§ 15
Beschließen im Vorstand
§ 16
Geschäftsführer, Dienstkräfte
§ 17
Gesetzliche Vertretung des Verbandes
§ 18
Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, Reisekostenvergütung
III. Abschnitt
Haushaltsführung, Beiträge
§ 19
Haushaltsführung, Haushaltsplan
§ 20
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
§ 21
Rechnungslegung, Prüfung, Entlastung
§ 22
Beiträge
§ 23
Beitragsverhältnis
§ 24
Ermittlung des Beitragsverhältnisses
§ 25
Beitragsbuch, Hebung, Rechtsmittel
§ 26
Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge
IV. Abschnitt
Duldungspflichten
§ 27
Duldungspflichten
§ 28
Benutzung von Grundstücken für das Unternehmen
§ 29
Anlagen, die das Verbandsunternehmen berühren
V. Abschnitt
Bekanntmachungen, Aufsicht
§ 30
Bekanntmachungen
§ 31
Aufsicht
§ 32
Zustimmung zu Geschäften
§ 33
Verschwiegenheitspflicht
§ 34
Sprachformen
§ 35
Inkrafttreten


Groß Kiesow, den 12.06.2015

Berster
Verbandsvorsteher


-Siegel-
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Lesefassung Satzung 2021
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Wasser- und Bodenverband  - 17493 Hansestadt Greifswald  - info@wbv-ryck-ziese.de